Panoramafreiheit: Urteil des EU-Parlaments

Panoramafreiheit: Auch künftig darf man Bilder von bekannten Gebäuden in Deutschland bedenkenlos posten.

Relativ lautlos gab es Ende letzter Woche ein Urteil des EU-Parlaments, welches für viele digital affine Menschen interessant sein dürfte. Es stand zur Debatte ob die Panaromafreiheit in Deutschland eingeschränkt wird. Damit ist gemeint, dass man beispielsweise kein Selfie vor oder eine Aufnahme von einem öffentlichen Gebäude (z.B. dem Brandenburger Tor) auf facebook oder anderen sozialen Netzwerken veröffentlichen darf.

Diese Regelung gilt seit längerem schon in anderen EU-Ländern wie Italien, Frankreich oder auch in Griechenland. Die genauen europäischen Unterschiede sind in dieser Grafik zu sehen. Weshalb in den Ländern mit Einschränkung weiterhin bei fotografischen Aufnahmen Vorsicht geboten ist und im Zweifel eine Genehmigung einzuholen ist.

Diese Einschränkung hat das EU-Parlament aber für Deutschland nun abgelehnt und es dürfen nun weiterhin bedenkenlos Fotos von öffentlichen Gebäuden im Internet hochgeladen werden.

Quellen: www.tagesschau.de, www.t3n.de