Die Onlinedienste der Verstorbenen

Während sich die Angehörigen vergangener Generationen nach dem Tod eines geliebten Menschen lediglich um den klassischen Nachlass kümmern mussten, müssen sich die Hinterbliebenen der „Neuen Generation“ zusätzlich den Hinterlassenschaften des digitalen Erbes annehmen. Über die Hälfte der Menschen notieren sich keine Passwörter und so ist es für die Angehörigen oft sehr schwer, sich um die Onlinedienste des Verstorbenen zu kümmern.

Keine Befreiung von Onlinedienste

Der Tod alleine löst Verträge nicht auf und so muss der Erbe zunächst alles vertreten was der Verstorbene zu Lebzeiten im Internet abonniert oder abgeschlossen hat.
Es gibt keine einheitliches Vorgehen und so verlangen verschiedene Plattformen unterschiedliche Lösungen.

Onlinedienste der Verstorbenen

Bildquelle: © MuK-Blog.de / Schwarz, F. / eigene Darstellung nach Daten vzbv.de

Bei einem Facebook Profil besteht die Möglichkeit, dieses nach Ausfüllen eines speziellen Formulars in den Gedenkzustand zu setzen. Bei Google kann der Nutzer noch zu Lebzeiten unter verschiedenen Optionen wählen, was nach seinem Tod mit seinem Profil geschehen soll.
Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meint dazu: „Am besten schreibt man alle Passwörter klassisch auf eine Liste und legt diese an einen sicheren Ort. In einen Safe oder einen besonders gesicherten Schrank.“ Kommt man dem nicht nach, muss man einen IT-Experten beauftragen und das kann unter Umständen sehr teuer werden.

Textquelle: welt.de / © WeltN24 GmbH 2015, abgerufen 31.10.2015
Beitragsbild: © MuK-Blog.de / Schwarz, F. / eigene Darstellung nach gratis-malvorlagen.de