Neue Instagram Nutzungsbedingungen

„Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme diesen zu.“ – die größte Lüge unseres Zeitalters. Das heutzutage so wenig auf Datenschutz geachtet wird, machen sich viele Social-Media-Plattformen zu Nutze. Verbraucherschützer haben nun 18 Punkte der Instagram Nutzungsbedingungen angeprangert. Doch nicht nur Instagram mogelt sich durch.

Wer liest schon das Kleingedruckte

Selten werden die AGB’s gelesen bevor sie akzeptiert werden, vor allem junge Nutzer des Internets beschäftigen sich zu wenig mit Datenschutz. Nun muss die Facebook-Tochter Instagram seine Datenschutzrichtlinien anpassen, nachdem Verbraucherschützer sie mit einer Abmahnung angeprangert hatten.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte dem Tagesspiegel:
„Instagram hat sich von seinen, meist jugendlichen Nutzern viel zu weitreichende Rechte einräumen lassen“.

Quelle: tagesspiegel.de/ 20.10.17

Zur Debatte standen 18 unfaire Vertragsklauseln, welche im Kleingedruckten zu finden sind. Hierbei handelt es sich um Passagen zum geistigen Eigentum und Rechten an Bild- und Videomaterial.
Streitigkeiten würden hiernach vor US-Schiedsgerichten, nach Kalifornischem Verbraucherrecht ausgetragen werden.
Außerdem hat Instagram weitreichende Nutzungsrechte, darf – kostenlos! – mit geposteten Materialien werben und sogar nach eigenem Ermessen Inhalte und Seiten sperren.
Im Prinzip werden, mit Nutzung dieser Plattform, alle Rechte am geistigen Eigentum an das Unternehmen abgetreten.

Instagram Nutzungsbedingungen
Von Privatsphäre kann bei der Nutzung von Sozialen Medien nicht die Rede sein

Dies soll sich nun ändern. Die Instagram Nutzungsbedingungen sollen Ende 2017 an Deutsches Verbraucherrecht angepasst und geändert werden. Auf das Nutzungserlebnis soll sich das Ganze jedoch nicht auswirken.

 

Nicht nur Instagram Nutzungsbedingungen sind fraglich

Bildquelle: pixabay.com

Wie Social-Media-Plattformen mit den Daten ihrer Nutzer umgehen, steht schon lange zur Debatte.

Whatsapp, welches 2014 von Facebook für ca. 22 Milliarden Dollar übernommen wurde, musste nach einem Gerichtsbeschluss im April 2016 die Erhebung von Daten Europaweit aussetzen. Anfangs wurde den Nutzern noch versprochen, dass Whatsapp unabhängig von Facebook agieren, und die Daten getrennt verarbeitet werden. Bis 2016 wurden die Telefonnummern der Nutzer jedoch geteilt um, unter anderem, Werbung anzupassen.

Snapchat darf, bis heute, alle öffentliche geposteten Beiträge komplett verwenden, doch auch auf „private Inhalte zugreifen und diese prüfen, einsehen und löschen.“
Zu Anfang ihrer AGB’s steht – ganz treffend: „Es versteht sich von selbst, dass du die Services nicht nutzen solltest, wenn du mit den Bedingungen nicht einverstanden bist.“

Quelle: snap.com/ 20.10.17

Quelle(n): pixabay.com

Mirjam Rudolph

Mirjam "Mila" Rudolph ist seit ihrem Studium an der SRH als Texterin für verschiedene Online-Anbieter tätig und arbeitete im Bereich der Sozialen Medien für ein Schweizer Uternehmen. Außerdem schrieb sie aktiv für das Wochenblatt ihrer Region und ist nun als Freie Journalistin selbstständig. Sie beschäftigt sich intensiv mit Medienproduktion, Journalismus, Schriftstellerei, Verlagswesen und Social-Media-Management. Mittlerweile sammelt sie Erfahrungen in den verschiedensten Bereichen der Medien- und Kommunikationsbranche und will in Zukunft in diesem Bereich erfolgreich sein.