FSK – der Medienträger

FSK- Was ist das?

Geschichte der FSK:

Nach dem 2. Weltkrieg wurde der damalige oberste Film-Offizier Erich Pommer damit beauftragt, die deutsche Filmwirtschaft wieder aufzubauen. Mit der Hilfe weiterer Experten konstruierte er nach dem Beispiel des „Production Codes“ aus den USA, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (kurz: FSK). Ziel der Organisation war es, die staatliche Reglementierung von Filmen aus der Kontrolle heraus zu halten.

Einstufungen und Alterseinschränkungen nach gesetzlichen Vorgaben:

Die FSK unterteilt die geprüften Film- und Spielprogramme in fünf verschiedene Stufen in Anlehnung an §14 Abs. 1 JuSchG, die für die jeweilige Ziel- und Altersgruppe geeignet sind:

– FSK ab 0 Jahren/ohne Altersbeschränkung freigegeben

– FSK ab 6 Jahren freigegeben

– FSK ab 12 Jahren freigegeben

– FSK ab 16 Jahren freigegeben

– FSK ab 18 Jahren freigegeben/keine Jugendfreigabe

-> Es werden auch weitere Trägermedien berücksichtigt: Videoveröffentlichungen wie DVDs, Blu-ray Discs etc.

Im besagten Paragraphen heißt es:

(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.

(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit

Was geschieht bei Nichtbeachtung des § ?

(3) (…)2Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die auf einen Verstoß gegen § 15 Abs. 1 schließen lassen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen.

(4) (…) 3In Zweifelsfällen führt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 eine Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei.

(8) Enthalten Filme, Bildträger oder Bildschirmspielgeräte neben den zu kennzeichnenden Film- oder Spielprogrammen Titel, Zusätze oder weitere Darstellungen in Texten, Bildern oder Tönen, bei denen in Betracht kommt, dass sie die Entwicklung oder Erziehung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen, so sind diese bei der Entscheidung über die Kennzeichnung mit zu berücksichtigen.

Laut Angaben auf der offiziellen Website von Spio-FSK heißt es für das Jahr 2015:

„Insgesamt wurde in 2015 701.276 Minuten Filmmaterial geprüft. Das entspricht 1,3 Jahren Filme ohne Unterbrechung. Es gab 10.580 Freigaben, das sind 13,5% mehr als im Vorjahr und 28,8% mehr als 2011. Die FSK hat 483 Kinofilme sowie 1.288 Filme auf DVD und Blu-ray in Ausschüssen gekennzeichnet. Die häufigste Alterskennzeichnung erfolgte in der Altersklasse „freigegeben ab 12 Jahren“ mit 43% bei Kinofilmen und 40% bei Videofilmen. 0,4% aller Kinofilme und 7,4% aller Videofilme erhielten das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“.

Die FSK Grundsätze:

„(…)Das Jugendschutzgesetz und die von der Grundsatzkommission erlassenen „Grundsätze der FSK“ sind die Basis für die Prüfpraxis. Anliegen dieser Grundsätze ist die wirksame Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere der Presse- und Kunstfreiheit, in Abwägung mit anderen Grundrechten, wie dem Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit.In den Grundsätzen sind Richtlinien für die Prüfungen von Filmen und anderer Trägermedien (§ 2) sowie das Zusammenwirken in der FSK mit der öffentlichen Hand (§ 3) beschrieben.“

Die FSK App:

Über den Apple App Store und Google Play ist die verbraucherorientierte Applikation „FSK App“ erhältlich.

Sie enthält Informationen zu FSK Freigaben, Freigabebegründungen, Trailern und aktuellen Filmen.

FSK & Online Medien:

Die neu etablierte Abteilung FSK.online bietet auch Webbetreibern eine jugendschutz-orientierte Einordnung der Medienträger im Umfeld des gesetzlichen Rahmens. Sie ist seit der kommerziellen-Mehrnutzung des Internets relevant und orientiert sich an den Richtlinien des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder (kurz: JMStV).

Also dann, Film ab!

 

Bildquelle(n): © pixabay.de / Fotograf: Stachowiak, K.

Textquelle(n): jurion.de: 2016, abgerufen 06.05.2016

Textquelle(n): spio-fsk.de: 2016, abgerufen 06.05.2016

Textquelle(n): spio-fsk.de: 2016, abgerufen 06.05.2016

 

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