Die Polizei definiert Cybermobbing als eine Sonderform des Mobbings:
„Cybermobbing weist im Grunde die gleichen Tatumstände auf, es bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täter(innen) nutzen Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer. Hierzu zählen im Internet E-Mail, Online-Communities, Mikrobloggs, Chats (Chatrooms, Instant Messenger), Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites und andere Anwendungen. Mobiltelefone werden für Mobbingaktivitäten genutzt, um die Opfer mit Anrufen, SMS, MMS oder E-Mails zu tyrannisieren. Die multimediale Ausstattung der Mobiltelefone mit Foto- und Videokamera, Sprachaufzeichnungsmöglichkeit und Internetzugang gibt jungen Menschen im Kontext des Mobbings leicht nutzbare Technologien an die Hand“.
Formen des Cybermobbings sind generell vielfach möglich!
Unbemerkt, doch existent – Cybermobbing
Seit einigen Jahren wird Cybermobbing besonders durch soziale Netzwerke wie Facebook und co. stark begünstigt. Die Täter erreichen innerhalb kürzester Zeit eine große Zielgruppe, welcher sie ihre Nachrichten/ Mobbinginhalte vermitteln können. Innerhalb weniger Sekunden kommen die Inhalte bei weiteren Personen an und polarisieren. Die Sonderfeatures der Netzwerke ermöglichen es diese bösartigen Inhalte rasch zu teilen, liken, tweeten und somit einen Shitstorm gegen eine bestimmte Person zu initiieren.
Fakten zu Cybermobbing
Für das Jahr 2015 ermittelte die Datenbank Statista für Jugendliche zwischen 12-19 Jahren eine tägliche Internetnutzung von etwa 208 Minuten (Montag bis Freitag). Die Länge der täglichen Nutzung dieser Zeilgruppe hat sich somit in den Erhebungsjahren 2006 bis 2015 mehr als verdoppelt (von 99 auf 208 Minuten täglich). Ursächlich hierfür ist z.B. die weite Verbreitung von Smartphones und die Einführung von Flatrates.
Die Internetnutzung durch Jugendliche steigt. Doch es lauern nicht nur Vorteile und gute Unterhaltung im WWW, sondern eben auch sehr riskante Gefahren. Durch die rasante Verbreitung von Nachrichten, Videos und anderen Datenträgern werden die Optionen für Cybermobber begünstigt. Für das Jahr 2014 publizierte Statista die Ergebnisse einer Meinungsumfrage von Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren,die folgende Ergebnisse ergab (insgesamt wurden 1.187 Personen befragt):
- 44% der befragten Mädchen gaben an, dass jemand in ihrem Bekanntenkreis bereits über das Handy gemobbt wurde
- 31% der befragten Jungen gaben an, dass jemand in ihrem Bekanntenkreis bereits über das Handy gemobbt wurde
- Insgesamt lag der Median bei 38%
Tatbestände des Cybermobbings
Beleidigung (§185)
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Üble Nachrede (§186)
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verleumdung (§187)
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weitere Anzeigen drohen wegen
- Verletzung der Vertraulichkeit
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- Nötigung
- Bedrohung
- Gewaltdarstellung
Bildquelle(n): © pixabay.de / Fotograf: Alexas_Fotos
Textquelle(n): statista.com: 2016, abgerufen 06.05.2016
Textquelle(n): statista.com: 2016, abgerufen 06.05.2016