WhatsApp: Zustimmung zu AGBs erneut korrigiert

Am 05.04.2021 haben wir bereits in einem Beitrag über die anstehenden Änderungen in den AGBs von WhatsApp berichtet. Nachdem WhatsApp die Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen im Februar verschoben hatte, nannte der Messenger-Dienst nun der 15.05.2021 als endgültiges Datum. Denn bereits im Februar zeigten Diskussionen rund um die neuen Regeln zum Datenschutz des Messenger-Dienstes wenig Zuspruch. Viele Nutzer wechselten schon zu diesem Zeitpunkt zu alternativen Diensten wie Telegram, Signal oder Threema. Als Erklärung für die Änderung der Richtlinien wurde die Ausweitung der Shopping-Funktion von WhatsApp genannt. Wie genau das funktionieren soll, zeigt WhatsApp in dem folgenden Video:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die Shopping-Funktion auf WhatsApp. / Quelle, YouTube, WhatsApp.

Stichtag: 15.05.2021

Da kommt er nun: Samstag, 15.05.2021. Die Diskussionen um die Änderungen der Nutzungsbedingungen von WhatsApp waren groß. Nutzer hatten die Wahl, den neuen AGBs zuzustimmen oder bei einer nicht-Zustimmung eine Einschränkung von Funktionen bis hin zur nicht Verwendbarkeit der App als Folge haben. Doch auch am 15.05.2021 erhielten nur einige Nutzer die Aufforderung zur Zustimmung der Nutzungsbedingungen – und die Konsequenzen bei einer Ablehnung blieben zunächst aus.

Was ist der Grund?

Der Grund für die erneute Verschiebung ist nicht eindeutig. Und ob Verschiebung hier das richtige Wort ist, ist auch nicht klar. Denn einige Nutzer wurden ja bereits aufgefordert, den neuen Richtlinien zuzustimmen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat jedoch kurz vorher eine Anordnung erlassen. Diese verbietet der Facebook Ireland Ltd. personenbezogene Daten von WhatsApp zu eigenen Zwecken zu verarbeiten.

Klar ist nur: Wer bisher den Nutzungsbedingungen noch nicht zugestimmt hat, hat noch Bedenkzeit. So können die neuen AGBs vorerst ohne weitere Konsequenzen ignoriert werden. Der Messenger-Dienst möchte die Nutzer, die bisher den Nutzungsbedingungen noch nicht zugestimmt haben, mit weiteren Hinweisfenstern auf eine Zustimmung aufmerksam machen. Ignoriert man also die Hinweise, wird in den nächsten Wochen immer häufiger das Hinweisfenster angezeigt. Erst nach einer dauerhaften Ablehnung sollen die Konsequenzen, wie bereits vor dem 15.05.21 angekündigt, greifen. So soll der Nutzer keinen Zugriff auf eingehende Texte und seinen Chatverlauf haben können. Werden die AGBs weiterhin abgelehnt, stellt der Messenger-Dienst keine Nachrichten oder Anrufe mehr zu.

Für alle, die den neuen Richtlinien bereits zugestimmt haben: Ein Zurückziehen der Zustimmung ist leider nicht möglich.

Quellen: Anordnung, HNA, eRecht24

Avatar-Foto

Lisa Hauck

Schreiben fiel Lisa schon immer leicht. Bereits in der Schule konnte sie sich Texte aus dem Ärmel ziehen. Doch mit Beginn des Bachelors in Agrarwissenschaften förderte sie zunächst eine andere Leidenschaft. Erst bei einem Praktikum in einer Werbeagentur für den Agrarbereich flammte die Liebe zum Schreiben wieder auf. Der Vorteil: Die Agentur ist auch als Redaktion aktiv – ein Glücksgriff. Um die Praxis mit Theorie zu unterstützen, hat sie sich für den Studiengang an der SRH entschieden.