Cookies Urteil des BGH: aktive Einwilligung ist notwendig

Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Wenn Website-Betreiber Cookies setzen wollen, die keine technische Notwendigkeit haben, muss der User diesen zustimmen. Dabei ist entscheidend, dass diese Einwilligung aktiv vom Nutzer ausgehen muss und voreingestellte Ankreuzkästchen nicht mehr gestattet sind.

Wer eine neue Website besucht kommt nicht um die Frage herum: „Stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu?“. Sicherlich sind die vielen Pop-up Fenster auf Dauer etwas nervig, doch für den Onlinewerbemarkt sind sie ein Geschäftsmodell. Denn mit den gesammelten Informationen können sie personalisierte Werbung schalten und somit Geld verdienen.

Nun entschied der BGH am 28.05.2020, dass die Speicherung von Daten nur mit vorheriger Einwilligung der Verbraucher erfolgen darf. Damit haben die Richter Klarheit über die Verwendung von Cookies zu Werbezwecken geschaffen. Denn bisher wurde das Setzen von Cookies ohne Zustimmung toleriert.

Der Fall „Planet49“

Ausschlaggebend für die Entscheidung war eine Abmahnung des Online-Gewinnspiel-Anbieters „Planet 49“ durch den Bundesverband der Verbraucherzentrale. Konkret ging es dabei um die Frage, ob die Checkbox in einem Cookie Banner schon vorangekreuzt sein darf. Nun entschied der BGH, wenn Webseiten-Betreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Eine Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung erst abwählen muss, gilt nicht als erteilte Einwilligung.

Demnach müssen Verbraucher es nicht hinnehmen, dass ihre Daten ohne vorherige Zustimmung vom Unternehmen gespeichert und weiterverarbeitet werden. 

Was bedeutet das Urteil für die Praxis?

Das Nutzer der Speicherung ihrer Daten aktiv zustimmen müssen, hat das BGH jetzt klar entschieden. Diese Vorgaben zur Einwilligung gelten sowohl für die ePrivacy- bzw. Cookie Richtlinie, als auch für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Doch was bedeutet diese Entscheidung nun für die praktische Umsetzung und worauf haben Website-Betreiber zu achten:

  1. Eine echte Einwilligung der Nutzer ist vor allem notwendig für Tracking Cookies, wie etwa von Google Analytics, aber auch für zahlreiche andere Tools und PlugIns, die Cookies setzen.
  2. Ein Banner mit dem Inhalt „durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“ oder ein Banner auf dem die Checkbox bereits vorangekreuzt ist reicht nicht aus.
  3. Entscheidend ist, dass die Cookies auch tatsächlich blockiert werden und nur die zugelassen werden, denen der Nutzer eingewilligt hat. 

Davon betroffen sind vor allem Publisher, Blogbetreiber und Shops, die Ihre Pop-up Fenster – falls noch nicht getan – nun anpassen müssen. Aber auch für die Internetwirtschaft hat das Urteil Konsequenzen. Denn je weniger die Firmen über die Nutzer wissen, desto ungenauer die Werbebotschaften. Zudem gehören die Werbeeinnahmen zu der größten Einnahmequelle. Es liegt also nahe, dass im Onlinewerbemarkt nun ein Umdenken stattfinden muss und das Urteil nur der letzte Schritt auf dem Weg zu einem Paradigmenwechsel ist. 


Was sind Cookies? Eine kurze Erklärung.

Cookies sind kleine Textdateien, die das Internet funktionstüchtig machen. Sie werden auf dem Rechner des Seitenbesuchers lokal abgespeichert. Bei einem späteren Besuch der Website werden mit ihrer Hilfe die Nutzer und ihre Einstellungen wiederkannte. Mit manchen Cookies ist es allerdings auch möglich, das Nutzerverhalten nachzuvollziehen und so Informationen zu speichern und für Werbezwecke zu analysieren.


Quellen: Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II; Bundesgerichtshof
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Jana Kallbach

Jana entschied sich, nach dem Abitur und ihrer Ausbildung in einer klassischen Werbeagentur, für ein aufbauendes Studium an der SRH Fernhochschule. Derzeit arbeitet Sie in der Marketingabteilung eines mittelständischen Unternehmens und ist für die Koordination von Branding und Printmedien zuständig. Durch Ihre Begeisterung für Grafik und Design widmet sie sich im MuK-Blog bevorzugt Themen, die die Medienbranche bewegen.