Aufhebung von Paragraf 219a — weg vom Tabuthema
Aufgrund des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch war es Ärzt:innen bisher verboten Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft vorzunehmen. Darunter zählte bereits das ausführliche Informieren über die verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs. Doch damit soll nun Schluss sein, denn der umstrittene Paragraf 219a soll nun abgeschafft werden. Abschaffung von Paragraf 219a Die neue Bundesregierung will das Werbeverbot für … Weiterlesen