Aufhebung von Paragraf 219a — weg vom Tabuthema

Aufgrund des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch war es Ärzt:innen bisher verboten Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft vorzunehmen. Darunter zählte bereits das ausführliche Informieren über die verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs. Doch damit soll nun Schluss sein, denn der umstrittene Paragraf 219a soll nun abgeschafft werden.

Abschaffung von Paragraf 219a

Die neue Bundesregierung will das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nun ändern. Ärzt:innen sollen somit in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen dürfen, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Außerdem soll die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen geboten werden. Erst im Jahr 2019 gab es eine Änderung in Bezug auf den umstrittenen Paragrafen. Arztpraxen dürfen seit 2019 darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zuvor war auch dies nicht erlaubt. Mit Abschaffung des Paragrafen 219a sollen Ärzt:innen nun auch weitere Informationen geben dürfen. Was jedoch weiterhin verboten bleibt sind anpreisende und grob anstößige Werbung.

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Werbung in anderen Ländern?

Das komplexe Thema des Schwangerschaftsabbruchs wird innerhalb Europas und Umgebung unterschiedlich gehandhabt. So ist Werbung für Abtreibungsmöglichkeiten im österreichischen, öffentlichen Raum möglich und auch präsent. In Österreich gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu diese Thematik. Weiter gibt es viele Informationsseiten über ungeplante Schwangerschaften. Hier werden auch die Anbieter von Abbrüchen aufgelistet. Auch in Großbritanien ist Werbung für Abtreibungsberatungen und Abtreibungsdienstleistungen erlaubt. Allerdings heißt es im Ethik-Kodex, dass in Werbemaßnahmen eine faktische und unemotionale Sprache genutzt werden muss. Außerdem darf durch die Werbung nicht das Gefühl vermittelt werden, dass Abtreibungen einen Ersatz zur Verhütung darstellen. In Frankreich, Belgien und in der Niederlande ist Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch kein Thema. Russland und Polen halten hingegen weiterhin an ihrem Werbeverbot fest. Russland verhängte sogar eine Strafzahlung gegen Google, da die Suchmaschine auch Werbung für Abtreibungen gelistet hatte.

Fazit

Wie man sieht, gehen die verschiedenen Länder in Bezug auf Werbeverbote zu Schwangerschaftsabbrüchen unterschiedlich vor. Deutschland wählt im direkten Vergleich einen Mittelweg. Es ist abzuwarten, welche Entwicklungen in den nächsten Jahren folgen werden.

Quellen: https://www.pexels.com/de-de/foto/schwarz-und-weiss-stadt-frau-stadte-10572770/, https://rp-online.de/politik/deutschland/aufhebung-paragraf-219a-aerzte-sollen-bald-ueber-abtreibung-informieren-duerfen_aid-65386857, https://www.domradio.de/artikel/abtreibungswerbung-polen-verboten-frankreich-kein-thema-welche-gesetzlichen-regelungen-zur