Das Innovations- bzw. Ideenmanagement hat heutzutage in vielen Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Das Ideenpotenzial der eigenen Mitarbeiter kann das Unternehmen voranbringen und hat ferner noch weitere positive Effekte.
Neben dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP), welcher eine gelenkte und moderierte Ideenfindung mit regelmäßigem Ablauf darstellt, gibt es Arbeitnehmererfindungen als einen weiteren Bereich des Innovations- und Ideenmanagements. Letztere sind durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt. Jedoch werden allgegenwärtig auch spontane Ideenfindungen der eigenen Belegschaft ausgezeichnet: eingereichte Verbesserungsvorschläge der eigenen Mitarbeiter werden im sogenannten Betrieblichen Vorschlagswesen bearbeitet, geprüft und bewertet.
Dabei gilt als ein Verbesserungsvorschlag jede Anregung bzw. Idee, welche
- vom Mitarbeiter freiwillig erbracht wird und über seinen eigenen Aufgabenbereich hinausgeht,
- die bisherigen Arbeitsmethoden und -verfahren vereinfacht, beschleunigt oder sicherer macht,
- ein Produkt oder einen Prozess verbessert oder einen Lösungsweg für ein betriebliches Problem aufzeigt,
- hilft Fehler zu vermeiden, Qualität zu verbessern, Herstellungskosten zu senken und zu Effizienzsteigerungen führt und
- nicht schutzfähig ist.
Die Erfindungen können dabei alle Bereiche betreffen: technisch, organisatorisch, kaufmännisch oder auch sozial. Weiter müssen sie keinesfalls neu sein; sie können auch von anderen Betrieben, Institutionen oder anderen Unternehmensbereichen übernommen und gegebenenfalls angepasst werden. Ein Blick über den Tellerrand macht sich also auch hier bezahlbar. In der Praxis werden die eingereichten und umgesetzten Verbesserungsvorschläge vergütet, zum Beispiel in Form von Bar- oder Sachprämien.
Mittlerweile wurde anerkannt, dass das Betriebliche Vorschlagswesen ein Gradmesser für die Unternehmenskultur und ein Instrument zur Verbesserung der unternehmenseigenen Qualität ist. Weiter können Einsparungen für das Unternehmen erzielt werden. Zudem wird die Entwicklung des Mitarbeiters gefördert und unterstützt, indem dieser zum Mitdenken und somit zur Teilnahme an der Gestaltung der Arbeit und Weiterentwicklung des eigenen Betriebes motiviert wird. Auch wird die Belegschaft dahingehend motiviert, ihre individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und auch Kreativität im Betrieb freizusetzen um essentielle Verbesserungen und Innovationen zu entwickeln. Zudem erhöht sich dadurch die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen.
Das Betriebliche Vorschlagswesen bringt also viele Vorteile für das Unternehmen. Und warum sollte als Auslöser hier nicht das Potenzial der eigenen Experten genutzt werden?!
Textquelle: WE THINQ, Kreutz, C.: 2014, abgerufen am 05.01.2016
Bildquelle: © pixabay.com / ein Bild von 3dman_eu