Anmache im Netz, auch bekannt als Cybergrooming, wird häufig unterschätzt. Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene lassen sich von angeblichen Freunden im Netz täuschen und geben ungewollt Information preis. Diese werden genutzt, um das Vertrauen des potenziellen Opfers zu erhalten, um dann sexuelle Handlungen oder prekäre Bilder zu erhalten. Wie sieht die Vorgehensweise der Täter aus? Wie können wir uns und unsere Kinder davor schützen?
Update für den Jugendmedienschutz
Das Bundesministerium will das Jugendschutzgesetzt von 2002 novellieren, da dieses Gesetz schon veraltet ist und es aktuell viel mehr Risiken für Kinder und Jugendliche gibt als damals. Dabei müssen die Regelungen vor allem dementsprechend angepasst werden, dass alles was offline gilt auch online gelten sollte. Ziel ist es durch die Novellierung möglichst mehr Schutz für die Kinder und mehr Rechtsdurchsetzung durch die Einrichtung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zu erlangen. Aber auch eine bessere Orientierung soll für Fachkräfte und Jugendeinrichtungen durch z.B. eine einheitliche Alterskennzeichnung gegeben werden.
Cybergrooming – was ist das?
Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen online mit dem Ziel sexuelle Kontakte zu knüpfen. Die Täter fragen dabei nach sexueller Erfahrungen oder sexuellen Vorlieben. Im Laufe der Vertrautheitphase kommt es aber auch zu Aufforderungen nach sexuellen Handlungen. Es gibt Einzeltäter, aber auch Gruppen von Menschen, die sich darauf spezialisiert haben, Kinder über ihr Profil anzusprechen und sie zu aufreizenden Bildern animieren. Sie versuchen gezielt das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu gewinnen und sie anschließend mit den aufreizenden Bildern zu erpressen.
Jedes 7. Vierzehnjährige Kind berichtet über sexuelle Anmache
Laut der Mikado-Studie gibt jedes siebte vierzehnjährige Kind an, bereits Erfahrungen mit Cybergrooming gemacht zu haben. Leider steht auch jeder siebte Missbrauchsfall laut der polizeilichen Kriminalstatistik im Zusammenhang mit einer online-Annäherung. Besonders beliebt sind Fake-Profile in diversen Social-Media-Diensten, die entsprechend kindgerecht und seriös wirken. Wichtig ist dem Täter das stufenweise Vorgehen, ohne dem er es nicht zum Ziel schafft.
Täter haben ein immer gleiches Schema in der Vorgehensweise
Der erste Kontakt zum potenziellen Opfer ist meist über einen Social-Media-Kanal, der schon viele Informationen enthält. Mit diesen sehr privaten Informationen recherchiert der Täter nach weiteren Daten und spricht das Opfer dann gezielt an. In dessen angemessener Sprache und passend zu den Daten baut er eine Vertrauensbasis auf. Der Jugendliche oder das Kind erhält z.B. Zuspruch zu seinem Aussehen oder der Täter gibt sich als Talent-Scout aus. Ist diese Vertrautheit gut genug, probiert er Bilder oder sexuelle Handlungen zu verlangen. Der Täter versucht dabei weiterhin möglichst viele Daten zum Opfer zu sammeln, um deren Identität festzustellen.
Neu: Versuchsstrafbarkeit
Es zählen bereits harmlose Nachrichten als Vorbereitung zum Tatbestand Cybergrooming und jeder sollte diese unbedingt als Beweismittel sichern. Aber auch der Versuch eines sexuellen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen ist strafbar. Das Jugendschutzgesetzt hat dementsprechend ein neues Schutzziel zum Thema Cybergrooming integriert.
Quelle:
Weitere interessante Links: Amazon Sidewalk – der Fremde in meinem Netzwerk
Bildquellen: Pixabay, Alexas-Fotos und herbinisaac