Rechtliche Grundlagen für Influencer

Hast du dich schon einmal gefragt, ob Influencer und Blogger alles posten dürfen, was sie möchten? Wie auch Privatpersonen unterliegen Influencer rechtlichen Grundlagen, an die sie sich halten müssen. Falls du also vorhast, mit Beiträgen die Welt zu verändern, habe ich ein paar rechtliche Tipps für dich, die du beachten solltest.

Impressum

Die Impressumspflicht wird in § 5 TMG geregelt. Diese betrifft alle geschäftlichen Anbieter von Seiten und ist verpflichtend. Kann bspw. Geld mit der Seite oder dem Instagramprofil eingenommen werden, ist ein Impressum unerlässlich. Auf Instagram muss das Impressum genauso angegeben werden, wie auf Facebook oder der Website. Hierfür eignet sich den Website-Links des Impressums in die Profilbeschreibung zu verlinken.

Hashtags

Hashtags verwendet jeder Instagrambenutzer. Jedoch unterliegen auch diese einer gewissen rechtlichen Grundlage. Beispielsweise dürfen Unternehmensnamen nicht als Hashtag verwendet werden, wenn dies einen falschen Eindruck suggeriert, sprich ein falsches Image entsteht. Erlaubt ist die Nennung dann, wenn das Produkt verkauft, verlost oder der Inhaber die Verwendung eingewilligt hat. Dies gilt ebenso für Namen.

Werbung

Sicherlich habt ihr bereits davon gehört oder sogar gesehen, dass Influencer ihre Beiträge mit Werbung kennzeichnen. In Deutschland müssen redaktionelle Inhalte von Werbung getrennt und diese offensichtlich gekennzeichnet werden. Ist dies nicht der Fall, macht sich der Inhaber des Postings der Schleichwerbung strafbar. Der Hashtag #ad ist nicht ausreichend. Vielmehr muss über dem Beitrag Werbung oder Anzeige stehen.

Bilder, Texte und Urheberrecht

Den meisten von euch ist klar, dass nicht jedes x-beliebige Foto gepostet werden darf. Jedes Bild unterliegt dem Urheberrecht und es bedarf die Einwilligung des Besitzers, um sie verwenden zu dürfen. Dies ist nicht der Fall, solltet ihr lizensfreie Bilder wie die von Pixabay verwenden. Noch besser ist es, wenn ihr eigene fotografierte Bilder verwendet.

Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Fotografiert ihr also Menschen, müssen diese erst einwilligen, ob sie auf dem Bild veröffentlicht werden wollen. Sollte dies nicht passieren, könnt ihr mit der Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht verletzen. Ausnahmen gibt es bei Bildern der Zeitgeschichte, Bildern auf denen Menschen nur als Beiwerk abgebildet sind und Bildern von Versammlungen.

Wie ihr seht, gibt es kleine rechtliche Regelungen, um Bilder und Beiträge veröffentlichen zu dürfen. Wenn ihr euch an diese haltet, solltet ihr zu mindestens größten Teils auf der sicheren Seite sein.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Kanzlei Plutte, Dr. Schwenke, Kanzlei Janke

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Anna Moldenhauer

Anna ist eigentlich Ergotherapeutin und arbeitet im Kindergarten. Erfahrungen konnte sie bereits durch ihren eigenen Blog sammeln, durch den ihr Interesse an der Medienbranchen noch mehr angeregt wurde. Mit dem Medien- und Kommunikationsmanagementstudium (Bachelor) möchte sie neue Wege bestreiten und später im Marketing arbeiten. Privat liest sie sehr viel und beschäftigt sich mit Literatur. Des Weiteren interessiert sie sich sehr für Spiele aller Art.