Lässt das Online-Portal Airbnb die Mieten steigen?

Airbnb ist toll, keine Frage. Egal wo man hin möchte, ein Zimmer/eine Wohnung ist bei Airbnb immer zu finden. Doch welchen Einfluss hat die Vermietung über das Onlineportal auf den Wohnungsmarkt und somit auf die Mietpreise?

Hier wird das Beispiel an der Stadt Berlin aufgezeigt.

Die Mieten in Berlin steigen und steigen. Aktuell gibt es in Berlin rund 11.701 Wohneinheiten (Stand 2014), die auf der Onlineplattform zur Vermietung angeboten werden. Das entspricht 0,4% aller Berliner Wohnungen. Denn in Berlin stehen aktuell 1,9 Millionen Wohnungen zur Verfügung. Werden alle Schlafplätze gezählt, stehen auf Airbnb ca. 34.418 zur Verfügung. Im Durchschnitt spricht man hier von gut 2,9 Schlafplätzen pro Wohnung.

Im Vergleich zu dem Jahr 2014 – hier wurden 7.714 komplette Wohnungen auf Airbnb angeboten – liegt die Zahl im Januar 2021 bei rund 9.000 Wohnungen.

Quelle: Statista, Airbnb

Steigen die Mieten tatsächlich im Zusammenhang mit Airbnb?

Aber können die rund 0,4% angebotenen Wohneinheiten tatsächlich einen Einfluss auf die Mietpreise haben? Das DIW führte hierzu im Februar 2021 eine Studie durch. Das Ergebnis zeigt: Ja, die Mieten werden beeinflusst.

Durch eine zusätzliche Airbnb-Unterkunft steigen im direkten Umfeld die Angebotsmieten um durchschnittlich 13 Cent je Quadratmeter.

Quelle: DIW Wochenbericht, S.96

Diese Mietsteigerung ist vor allem auf Angebote der Onlineplattform zurückzuführen, die länger als 180 Tage untervermietet werden. Diese werden entsprechend dem regulären Wohnungsmarkt entzogen.

Jedoch unterscheidet sich in Berlin je nach den Stadtbezirken die Mietsteigerung stark. So spricht man von acht Cent pro Quadratmeter in Berlin-Mitte bis zu einer Steigerung von 46 Cent pro Quadratmeter in Berlin-Lichtenberg.

Quelle: DIW Berlin

2014 führte Berlin das Zweckentfremdungsverbot ein, das zu einer starken Eingrenzung der Kurzzeitvermietung geführt hat. Denn durch dieses Gesetz müssen Ferienwohnungen beim zuständigen Amt registriert werden. Die zugeteilte Nummer muss bei jedem Inserat angegeben werden. Zusätzlich besagt das Gesetz, dass nur maximal 50 % des Wohnraums auf Airbnb vermietet werden darf, wenn der Vermieter selbst darin wohnt. Zuletzt ist festgelegt, dass der Wohnraum maximal acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden darf. In Berlin wird jedoch eine hohe Dunkelziffer der vermieteten Wohnungen vermutet.

Passen zu dem Thema der Kurzzeitvermietung hat das DIW ein Interview mit Prof. Dr. Tomaso Duso veröffentlicht. Er ist tätig in der Abteilung Unternehmen und Märkte.

Oder einfach mal hier reinhören:

Interview mit Tomas Duso. / Quelle: DIW

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Lisa Hauck

Schreiben fiel Lisa schon immer leicht. Bereits in der Schule konnte sie sich Texte aus dem Ärmel ziehen. Doch mit Beginn des Bachelors in Agrarwissenschaften förderte sie zunächst eine andere Leidenschaft. Erst bei einem Praktikum in einer Werbeagentur für den Agrarbereich flammte die Liebe zum Schreiben wieder auf. Der Vorteil: Die Agentur ist auch als Redaktion aktiv – ein Glücksgriff. Um die Praxis mit Theorie zu unterstützen, hat sie sich für den Studiengang an der SRH entschieden.