Die unautorisierte Nutzung von Material im Internet

Ob Bild, Video o.ä., es kommt immer wieder vor, dass unautorisierte Nutzung von Material im Internet stattfindet. Lest hier, was erlaubt ist und wie man mit nicht autorisiertem Material umgeht.

Sperrungen auf YouTube, Ärger mit dem Management und eventuelle Anklagen mitsamt Geldstrafe bei Verletzung der Bildrechte. Jeder von uns wurde sicherlich mit einer dieser unangenehmen Dinge konfrontiert. Das Internet, das uns eine Bandbreite an Informationen bietet, ist eben nicht ganz so unkompliziert, wie es auf dem ersten Blick erscheint. Im folgenden werden genau diese wichtigen Fragen zum Thema Copyright und Urheberrecht geklärt, um zukünftige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Darf man alles, was im Netz zugänglich ist, nutzen?

Pauschal kann man diese Frage mit einem ganz klaren „nein“ beantworten. Selbst wenn man ein Medium käuflich erworben hat und es legal (fernab illegaler Downloadmöglichkeiten) in hoher oder höchster Qualität besitzt. Es ist lange kein Freifahrtschein dafür, unautorisiertes Material im Internet zu verwenden. Dies gilt auch dann nicht, wenn man sich daran hält, den/die Urheber*in zu vermerken. Das Urheberrecht bleibt vorbehalten.

Ein euphorischer Fan
Auch wenn die Betreiber von Fanseiten nicht ohne weiteres ausfindig gemacht werden können, unterliegen sie dem Urheberrecht. Quelle: Eigene Fotografie / Johanna Karajan

Auch Fanseiten auf sozialen Netzwerken (bspw. Instagram oder Facebook) müssen vorsichtig sein. Wie gut die Absicht, sein Idol zu unterstützen sein mag, muss man sich nach dem Management richten. Denn auch Künstler sind als Unternehmen zu betrachten, die selbst entscheiden, wann was wie veröffentlich wird. (So hatte Prof. Schneck im persönlichen Gespräch BigBlueButton erwähnt. Dieses durfte ich allerdings nicht erwähnen. Denn zu der Zeit wurde aus den eigenen Reihen noch keine öffentliche Mitteilung gemacht. Lest das Interview nochmal hier).

Ich beziehe mich auf den jüngsten Fall aus meinem Umfeld. (In diesen bin ich per se nicht involviert gewesen, durfte aber aus der ersten Reihe zusehen und mir eine Meinung bilden). Meine Lieblingsband Vanilla Ninja hat nach mehr als 15 Jahren ein Comeback angekündigt. Da ist jeder Funken Neuigkeit heiße Ware. Schlimmer noch: jeder Fan will der erste sein, den die Neuigkeit erreich und diese weiterverbreiten. Damit scheinen sie sich gegenüber der Fangemeinde zu profilieren. Wenn sie denn verbreitet werden dürfen. Der Drummer der Band hatte auf Instagram einen Beitrag mit neuen Bildern veröffentlicht. Dieser wurde aber bald darauf wieder gelöscht. Dass das Internet dennoch nie vergisst, beweist der weitere Verlauf. Das Bilde wurde mittels eines Screenshots festgehalten und auf Fanseiten verwendet mit weiterführenden jedoch inoffiziellen Ankündigungen.

Unautorisierte Nutzung: Privat v.s. öffentlich

Zugegeben, wie verboten die Weiterverbreitung im Netz auch sein mag, auch ich war hin und weg, als ich meine vier Sterne erblickt habe. Sie sahen umwerfend aus! Die Euphorie war auch in mir groß. Aber ich habe mich zurückgehalten, das Foto weder mit einem Herz zu markieren noch einen Kommentar zu schreiben. Die Tatsache, dass es unautorisiert genutzt wurde, wollte ich nicht unterstützen. Dass die Frontsängerin eine Freundin von mir gefragt hat, wo sie das Bild herhätte, bestätigte mich in meinen Annahmen und meinem Handeln.

Ein Bild, das (noch) nicht für die Öffentlichkeit zugelassen war, war aus dem Netz nicht mehr wegzudenken. Jede*r konnte sich dieses Bild abspeichern und hochladen bis das Management gemeckert hat. Grundsätzlich kann jegliche Art von Weiterverwertung im Internet als öffentliche Nutzung betrachtet werden. Denn seien wir mal ehrlich, können wir wirklich zu 100% kontrollieren, wen unsere Beiträge selbst mit eingestellter Sichtbarkeit erreichen? Die Frage beantwortet sich von selbst. Auch urheberrechtlich geschützte Musik aus zweiter Hand (ein Lied, das auf einer Modenschau im Hintergrund spielt und als Video bspw. auf YouTube hochgeladen wird) ist geschütztes Material.

Anders sieht es in der analogen, realen Welt aus. Niemand kann einem verbieten, Bilder seiner Stars als Poster oder auf ein T-Shirt zu drucken. Achtung: Sofern es nicht in mehreren Exemplaren gedruckt und verkauft wird. Man liest immer wieder: „Diese [Gegenstände] sind nicht für (ge-)werbliche Zwecke zulässig.“
Vorsicht ist auch geboten, wenn Bilder weiterverschenkt werden sollen, auf denen ein oder mehrere Personen zu sehen sind, die möglicherweise nicht wollen, dass ihr Bild in gedruckter Form weitergegeben wird.

Poster auf der Wand aufgeklebt.
Eine Möglichkeit von privatem Gebrauch: unkommerziell auf den eigenen Wänden. Quelle: Eigene Fotografie / Johanna Karajan

Wie kann ich unautorisierte Nutzung im Netz autorisieren?

Die einfachste Möglichkeit ist: Fragen, fragen, fragen! Das mag leichter gesagt sein als getan, weil es keine Garantie darauf gibt, eine Antwort zu erhalten. Das kann bereits demotivierend sein, aber man erspart sich viel Ärger. Dieser kann sogar mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Ganz gleich, ob es sich um hochkarätige Künstler handelt oder um die eigenen Mitmenschen, an einer Erlaubnis (besonders im Netz) kommt man nicht vorbei. Anderenfalls verspielt man Sympathiepunkte.

Tipp: Einige Künstler sog. Creative Commons bieten von sich aus die Weiterverwendung ihrer Bilder an, achtet mal darauf auf YouTube. Beliebte (kostenlose) Portale sind zudem Pixabay oder Pexels.

Immer auf der sicheren Seite

Das Urheberrecht wird nicht nur in der Redaktion des MuK-Blogs großgeschrieben. Dieser Artikel ist nur ein Bruchteil vom unsagbar kompliziertem Ozean von Urheberrecht. Es ist, wenn man so will, eines der zehn Gebote des Internets. Diesem sollte sich jede*r Internetnutzer*in elementar bewusst sein. Nicht alles was frei zugänglich ist (so auch in hoher Qualität) oder sich im Besitz von jemandem befindet, ist verwertbar. So macht ein*e Fotograf*in eines Bildes diese*n nicht gleich zum/zur Urheber*in/Besitzer*in oder Entscheider*in über das Bild, wenn kein(e) ausdrückliche(s) Einverständnis(erklärung) vorliegt. Da braucht man auch und erst recht nicht das Management öffentlich zu beleidigen, wenn man in seinem Ego verletzt ist. Vorsicht ist auch bei Screenshots geboten, die so gesehen eine „Grauzone“ (Zitat Mila Rudolph) darstellen. Grundsätzlich kann man diese verwenden, nicht immer und überall (so etwa private Schnappschüsse aus Instagram(-Stories)).

unautorisierte Nutzung autorisiert durch Creative Commons
Die Alternative zu Fragen: eine bereits existierende Erlaubnis seitens der Künstler*innen. Wichtig hier: Credits. Quelle: Eigener Screenshot / Johanna Karajan

Am besten mixt man sich bspw. wie die Keyboarderin von Vanilla Ninja, Katrin, eigene Musik oder arbeitet mit eigenen Bildern. So kann man unautorisierte Nutzung zu umgehen. Das empfinde ich persönlich als besser, da die eigene Kreativität angekurbelt wird. Man möchte schließlich nicht, dass sich die eigenen Mitmenschen komplett gegen schöne Erinnerungen, die festgehalten werden sollen, wehren aus Angst vor der unkontrollierten Verbreitung.

Johanna Karajan

Johanna Karajan

"Ich bin geboren, um Journalistin zu werden.", sagt Johanna über sich, "Journalismus ist mein großer Traum!" Auf diesen Traum arbeitete die geborene Hamburger Deern mit armenisch-französischen Wurzeln direkt nach ihrem Abitur hin und gründete ihren eigenen Mode und Lifestyle Blog. Um ihre Leidenschaft aber auch zum Beruf zu machen, absolvierte sie den Bachelor in Politikwissenschaften und sammelte Erfahrungen durch Allround-Praktika in der Öffentlichkeitsarbeit und dem Jahr Top Special Verlag. Vor ihrer Elternzeit hat Johanna bei einer Content Marketing Agentur als Quality Assurance Assistant und Content Manager gearbeitet. Die Mutter eines Sohnes nutzt nun die Corona- und Lockdown-Zeit sich nicht nur weiterzubilden, sondern auch ihren Traum mit einem Master-Titel in Medien und Kommunikation zu verwirklichen.