Werbekennzeichnung in Sozialen Medien

Lange gab es eine Unsicherheit in den Sozialen Medien in Bezug auf die Werbekennzeichnung. Anfang des Jahres 2020 konnten Blogger, Influencer und Verbraucher an der Diskussion darüber teilnehmen und ihre Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusenden (BMJV). Nun wurde der Gesetzesentwurf vorgelegt und Content Creator müssen nicht mehr alles in ihren Beiträgen als Werbung kennzeichnen.

Was bedeutet der neue Gesetzesentwurf in der Branche

Die Teilnehmer dieses Branchenzweigs sehen den Gesetzesentwurf zur Werbekennzeichnung als ersten Schritt zur offiziellen Anerkennung ihrer Tätigkeit. Die klare Regelung hilft nicht nur den Konsumenten zu unterscheiden welche Beiträge kommerzieller Art sind und welche redaktionell, sondern verhindert die Alles-Kennzeichnung. Der Influencer oder Blogger wird transparenter. Die Beteiligung von echten Werbepartnern wird ersichtlich und die Positionierung des Influencers. Jedoch gilt im Zweifelsfall immer die Belege aufzubewahren, um nachzuweisen welchen Zweck der Beitrag des Influencers wirklich hat.

Welche Beiträge benötigen eine werbliche Kennzeichnung?

  • Produkte, die vom Produkthersteller bezahlt oder geschenkt werden mit kommerzielle Kommunikation (Sachzuwendung)
  • Für die Nennung, Verlinkung oder Darstellung erhält der Influencer Geld (keine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und öffentlichen Personen)
  • Produkte sind vom Kooperationspartnern
  • Bewerbung von Eigenprodukten des Influencers
  • Werbliche Links, Rabattcodes und Affiliate Links sind grundsätzlich zu kennzeichnen

Wann ist die Werbekennzeichnung nicht notwendig?

  • Ein Hinweis auf ein Produkt im Video, das Produkt darf nicht von einem Unternehmen gesponsert sein
  • Der Influencer hat das Produkt selbst bezahlt
  • Ein Unternehmen sendet ein Produkt ohne Bedingungen an den Influencer (keine kommerzielle Kommunikation)

Was passiert, wenn sich Influencer nicht an die Regeln halten?

Werden die Beiträge nicht als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet, handelt es sich dabei um Schleichwerbung. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), kann dies zur Abmahnung oder Strafzahlung führen. Aber auch für die Konsumenten kann der Influencer an Glaubwürdigkeit und Follower verlieren. Daraus resultierend können lukrative Aufträge für den Influencer oder Blogger verloren gehen.

Vorsicht ist geboten bei Bildbeiträgen und Videos, hier gibt es einen Leitfaden der Medienanstalten zur Hilfestellung. Im Zweifelsfall oder bei bestehender Unsicherheit empfiehlt es sich grundsätzlich für den Influencer oder Blogger rechtlichen Rat einzuholen, um die Werbekennzeichnung souverän und ohne Abmahnung zu meistern.

Quellen: BMJV, Pixabay