Eine Anhebung des Rundfunkbeitrags ist schon länger in der Diskussion. Bislang gab es immer wieder Unstimmigkeiten, weshalb es zu keiner Erhöhung kam. Nun soll sich dies aufgrund einer Gesetzesverletzung ändern.
Wie kommt es zur Beitragserhöhung?
Um den Rundfunk zu erhöhen, wird ein dreistufiges Verfahren angewandt. Im ersten Schritt melden die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf auf Grundlage ihrer Programmentscheidungen an. Im zweiten Schritt wird der Finanzbedarf durch die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten überprüft. Hierbei rückt in den Fokus, ob der Finanzbedarf mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit in Einklang steht. Im letzten Schritt legen alle Länder ihren Beitrag fest.
Weshalb gab es keine Erhöhung?
Vorgeschlagen wurde eine Erhöhung von 17,50€ auf 18,36€ zum 01.01.2021. Damit der Rundfunkbeitrag erhöht werden kann, müssen alle 16 Bundesländer ihre Zustimmung zur Erhöhung geben. Sachsen-Anhalt hatte bislang hierfür keine Zustimmung gegeben und nannte Gründe wie die Belastung durch die Corona Pandemie und eine nötige Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Was ist die Konsequenz?
Da Sachsen-Anhalt nicht zugestimmt hatte, konnte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags am 01.01.2021 nicht in Kraft treten. Jedoch wurde nun festgestellt, dass Sachsen-Anhalt mit der Unterlassung der Zustimmung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hat. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG besagt, dass jede öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt das Recht hat, ihren Programmauftrag zu finanzieren. Aufgrund der Verletzung, kommt es nun doch zur Erhöhung und weiteren Verhandlungen.
Was bedeutet es für den Nutzer?
Rückwirkend zum 20.07.2021 wird der Rundfunkbeitrag auf 18,36€, also um 86 Cent, erhöht, bis die Länder einen neuen Staatsvertrag zur Finanzierung von ARD, ZDF sowie dem Deutschlandradio vereinbart haben. Für diesen werden der Ausfall der letzten Monate und die Auswirkungen durch die Corona Pandemie miteinberechnet. Inwieweit sich der Rundfunkbeitrag in naher Zukunft erhöhen wird, steht noch nicht fest und bleibt erst einmal offen.
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Quelle: Bundesverfassungsgericht, Tagesschau
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