Die Health-Claims-Verordnung gegen leere Gesundheitsversprechen

Mit probiotischen Kulturen„, „Unterstützt die natürliche Regeneration der Haut„, „Zum Erhalt einer gesunden Gelenkfunktion“ – Man liest es überall: Fast jedes Produkt, das uns im Supermarkt in die Hände gerät, verspricht einen zusätzlichen Benefit für die Gesundheit. Ob natürliche Vitamine für ein gesundes Immunsystem, wertvolles Calcium für starke Knochen oder spezielle Vitalstoffe, die zur Entgiftung und Entschlackung unseres Körpers beitragen sollen. Die sogenannten Health Claims sind überall und schleichen sich auch auf Produkte, die wir intuitiv vielleicht eher als ungesund oder neutral bezeichnen würden. Aber wie viel Wahrheit steckt in diesen Aussagen? Können wir uns darauf verlassen? Inwiefern beeinflussen diese Aussagen unrechtmäßig unser Konsum- und Kaufverhalten? Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) der EU versucht, hier Licht ins Dunkel zu bringen und willkürliche oder falsche nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben einzudämmen.

Wie kommt es zu der Health-Claims-Verordnung?

Die Health-Claims-Verordnung der EU gilt seit dem 01. Juli 2007 als unmittelbar anwendbares Recht. Zuvor regelten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werbebezogene Angaben auf Lebensmitteln noch individuell. Die Verordnung sollte erstmals eine einheitliche Regelung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln einführen. Ziel im Rahmen des Verbraucherschutzes ist es, dass freiwillige werbliche Aussagen auf Lebensmitteln eindeutig, präzise und begründet sind, sodass Verbraucher*innen fundierte Entscheidungen treffen können und nicht von Falschaussagen und Unwahrheiten in Ihren Kaufgewohnheiten beeinflusst werden.

vitality shot als Beispiel eines Health Claims
„vitality shot“ impliziert eine gesundheitsbezogene Wirkung und könnte unter den Gesichtspunkten der HCVO bereits problematisch sein (Foto: Devin Avery on Unsplash)

Auch hinsichtlich eines fairen Wettbewerbs und dem Schutz sowie der Förderung von Innovationen im Bereich der Lebensmittel schafft die HCVO wertvolle Rahmenbedingungen.

Was sind überhaupt gesundheits- und nährwertbezogene Angaben?

Laut der HCVO ist eine gesundheitsbezogene Angabe jene, die aussagt oder auch bloß andeutet, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie und der Gesundheit besteht. Kritisch sind in diesem Zusammenhang auch Aussagen, die suggerieren, dass gewisse Lebensmittel oder Lebensmittelkategorien zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos beitragen. Nährwertbezogene Angaben konzentrieren sich auf ein einziges Kriterium eines Lebensmittels – beispielsweise ein geringer Zuckergehalt – und lassen andere (möglicherweise negative) Eigenschaften des Produktes außenvor.

Was besagt die Health-Claims-Verordnung?

Grundsätzlich gilt, dass jegliche unter die genannten Bereiche fallenden Angaben für die Verbraucher*innen verständlich formuliert sein müssen. Sie haben zudem fundiert und zugelassen zu sein.

So wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, die von den EU-Staaten eingereichten Claims wissenschaftlich zu überprüfen und dadurch zu entscheiden, welche Werbeaussagen zu bestimmten Lebensmitteln/Inhaltsstoffen tatsächlich getätigt werden dürfen. Laut Ökotest wurden die Behörden allerdings mit Anfragen zur Prüfung gewisser Health Claims geradezu überhäuft, wodurch zeitlich gesehen vieles aus dem Ruder lief.

Regal im Supermarkt inkl. Produkten mit Health Claims
Der alltägliche Supermarkt-Wahnsinn. Wie sollen Verbraucher*innen da entscheiden? Zahlreiche Produkte versprechen gesundheitsförderliche Auswirkungen (Foto: NeONBRAND on Unsplash)

Stand 2012 haben die meisten der zu diesem Zeitpunkt über 4.000 eingereichten Claims eine Prüfung nicht bestanden. Lediglich 19 Claims konnten dieser standhalten und dementsprechend ihre gesundheitlichen Versprechen einhalten. Mittlerweile existiert eine Liste mit 250 (Stand 2020) zugelassenen Claims, die kontinuierlich erweitert wird und vorgibt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen zu Lebensmitteln mit entsprechenden Mindestmengen bestimmter Vitamine oder Mineralstoffe getätigt werden dürfen. Zu Pflanzenstoffen existiert allerdings noch keine solche Liste.

Fazit zur HCVO

Wenngleich die Intention der Health-Claims-Verordnung eine gute ist, kann gesagt werden, dass ihre Umsetzung noch einige Lücken offen lässt. Viele der anerkannten Claims beziehen sich auf Stoffe, mit denen die Bevölkerung sowieso ausreichend versorgt ist. Durch den Zusatz entsprechender Mindestmengen kann sich heute zudem fast jedes Produkt mit Aussagen wie „wichtig für das Immunsystem“ oder „hilft der Verdauung“ zieren. Damit können Health Claims über die normale Qualität eines Lebensmittels hinwegtäuschen und Verbraucher*innen in die Irre führen. Die Diskussion über sogenannte Nährwertprofile, die festlegen, ob für Produkte mit gewissen Mengen an bspw. Zucker, Salz oder Fett überhaupt noch Health Claims getätigt werden dürfen, steht still und ein Blick auf die Nährwertetabellen ist in der Hektik des Supermarktes wird schnell vergessen.

Wer wirklich sichergehen will, seinem Körper etwas Gutes zuzuführen, sollte Health Claims grundsätzlich hinterfragen und auf unverarbeitete Lebensmittel wie Obst und Gemüse setzen. Doch auch hier existieren so viele Informationen über ein Für und Wider gewisser Lebensmittel, dass der Durchblick einfach schwer ist. Wie sollen sich Verbraucher*innen durch diesen Dschungel an Gesundheitsinfos navigieren? Kann der 2020 in Deutschland eingeführte Nutri-Score wirklich Abhilfe schaffen oder ist auch dieser zu intransparent? Welche Möglichkeiten des unbeeinflussten Einkaufens bieten beispielswiese Unverpackt-Läden, die gänzlich auf Verpackungen und den damit verbundenen Abfall verzichten?
Aber am allerwichtigsten: Wann muss in Hinblick auf unsere Gesundheit die (zu oft schönende) Werbung aufhören und Verantwortung beginnen?

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Quellen:
BVL, Ökotest, Verbraucherzentrale, Lebensmittelverband
Beitragsbild: Isaac Quesada (modified)

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Lina Pierdziwol

Lina hat ihre Begeisterung für die Welt der Medien und der Kommunikation während ihres dualen Bachelors entdeckt. Hier war sie zunächst im B2B-Eventmarketing tätig, fand aber während ihrer Bachelorarbeit schnell Gefallen an den Bereichen des Online Marketings. Nach ihrem Abschluss hat sie sich für den MuK-Master an der SRH entschieden und arbeitet seitdem parallel in einer Digitalagentur. Hier konzentriert sie sich vor allem auf Themen wie SEO und Content Management und befasst sich gerne in den gängigen Trends der digitalen Kommunikation.