Netflix muss Nutzungsbedingungen anpassen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Netflix erneut angeklagt und vor dem Landgericht Berlin recht bekommen: Teile von Netflix‘ Nutzungsbedingungen wurden für unwirksam erklärt. Und zwar der Abschnitt 3.5. „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“

Es geht also um mangelnde Transparenz bei den Preisen. Im Dezember 2021 entschied das Landgericht Berlin, dass diese Klausel zum Thema Preise nicht verständlich genug ist. Und das trotz Überarbeitung. In dieser Klausel räumt Netflix sich das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern: „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“. Damit möchte der Streaming-Dienst preisbeeinflussende Kosten, wie Produktions- und Lizenzkosten, Personalkosten, Marketing oder IT-Systeme ausgleichen.

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Preisanpassungen sind nicht transparent genug

Der Vorwurf der Verbraucherschützer lautet: Netflix hat seine Nutzungsbedingungen so unklar formuliert hat, dass der Streaming-Dienst willkürlich Preise erhöhen kann. Das Landgericht Berlin stimmte zu und sagt, die Preisanpassungen sind nicht transparent genug. Dabei ist vor allem ein Punkt unklar: Welche Kosten beeinflussen die in Deutschland geforderten Preise? Als internationaler Konzern müssten die Preise einen konkreten Bezug zu den verursachten Kosten des Dienstes in Deutschland haben. Netflix dagegen betont, dass Preisänderungen erst nach 30 Tagen nach der Bekanntgabe gelten und Abos in dieser Zeit kündigen lassen. Trotzdem fehlt dem Gericht die Klarstellung, dass der Streaming-Dienst bei Kostensenkungen dazu verpflichtet ist, die Preise zu senken.

Bereits im Dezember 2019 hatte die Vzbv wegen einer Preisanpassungsklausel verklagt. Diese enthielt nämlich keine Kriterien für Preisänderungen. Diese Klage hatte keine Folgen für die Preisgestaltung in Deutschland – wir dürfen jedoch gespannt sein, ob und welche Folgen die erneute Klage hat. Denn Betroffenen könnten Rückforderungsansprüche zustehen. Gegen die aktuelle Klage hat Netflix jedoch vor dem Berliner Kammergericht Berufung eingelegt.

Quelle Titelbild: Pixabay
Textquelle: W&V

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Lisa Schmid

Lisa arbeitet bei einem regionalen Kreditinstitut in der Unternehmenskommunikation. Content-Management, Mediengestaltung und Schreiben gehören zu ihren täglichen Aufgaben. Sie ist eine „Allrounderin“ und spricht in ihren Artikeln viele verschiedene Themen an. Um ihre Leidenschaft dafür weiterzuentwickeln, hat sie sich für ein MuK-Studium entschieden. Ihre freie Zeit verbringt sie am liebsten mit Pferd und Hund sowie ihren liebsten Menschen oder powert sich beim Sport aus.