Ab 2018 gilt die neue Datenschutzreform der EU und Europas Internetnutzer können ab dato auf besseren Schutz der persönlichen Daten setzen. Dies dürfte besonders für Internetkonzerne aus den USA unangenehm werden. Nach vierjährige Diskussionsphase hat die EU beschlossen, durch die Datenschutzreform die Regeln von 1995 zu ersetzen. Dies bedeutet, dass die Bewegungsfreiheit für Facebook, Google und Co beim Umgang mit seinen Nutzern deutlich eingeschränkt wird.
So räumen die neuen Beschlüsse Nutzern das Recht auf „Vergessen werden“ ein. Damit sollen sich die Informationen über den einzelnen EU-Bürger im Internet wieder leichter löschen lassen.
Weiter erlauben diese Beschlüsse bei einem Anbieterwechsel die Daten zu portieren und diese zum neuen Anbieter zu übertragen. Für die Nutzung persönlicher Daten, müssen Internetkonzerne zukünftig die Zustimmung der Benutzer ausdrücklich einholen.
Vorteile der Datenschutzreform
Möchte ein EU-Bürger gegen einen Internetkonzern klagen, so kann er dies zukünftig in seinem Heimatland tun und muss dies nicht, wie im Falle von Facebook, bisher in Irland tun. Bundesjustizminister Heiko Maas drückte es folgendermaßen aus: „Es gilt das Recht des Landes, in dem eine digitale Leistung angeboten wird“.
Neu ist auch, dass Kinder bis zu einem Alter von 16 Jahren für die Anmeldung an einem Internetdienst künftig die Zustimmung der Eltern benötigen. Für Kinder unter 13 Jahren ist eine legale Nutzung dagegen nicht gestattet.
Verstoßen Firmen gegen die Regeln, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Da kann beim einen oder anderen Unternehmen durchaus schon mal ein Milliardenbetrag zusammen.
Während die Branche Kritik an der Entscheidung äußert, da sie erhöhten und unverhältnismäßigen Dokumentationsaufwand befürchtet, lobten Verbraucherschützer die neue Verordnung.
Textquelle: welt.de, Benedikt Fuest, abgerufen am 15.12.2015
Videoquelle: youtube.com, digitalegesellschaft
Quelle Beitragsbild: FreeImages.com/Patrick Moore